Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 24. April 2014 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen, soweit Kostenerstattung für die Zeit von Oktober 2008 bis August 2009 beansprucht wird. Im Übrigen wird das Urteil geändert und die Klage abgewiesen.
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