I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 17. Dezember 2007 sowie die zugrunde liegenden Bescheide der Beklagten vom. 07. Oktober 2005 und 17. Januar 2006 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 04. Mai 2006 abgeändert.
II. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Behandlungspflege im Dezember 2005 1.214,00 Euro zu bezahlen.
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