Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kassel vom 3. Juli 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Beschwerde des Klägers mit dem - sinngemäßen - Antrag,
den Beschluss des Sozialgerichts Kassel vom 3. Juli 2019 aufzuheben und dem Kläger Prozesskostenhilfe für den ersten Rechtszug ab Antragstellung ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt C., C-Stadt, zu bewilligen,
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