Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. März 2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
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Im Streit ist ein Zuschuss für die Anschaffung einer Waschmaschine in Höhe von (noch) 99,90 Euro.
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