Auf die Berufung des Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 10. Februar 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II.Die Beteiligten haben einander für beide Rechtszüge keine Kosten zu erstatten.
III.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten (noch) über die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für die Zeit vom 1. Oktober 2014 bis 29. Februar 2016.
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