Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 09.07.2014 wird in Bezug auf das vormalige Verfahren S
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Bewilligung eines höheren Regelbedarfes für den Zeitraum vom 01.05.2013 bis 31.10.2013.
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