SG Mannheim, vom 26.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 AS 1581/10
Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeÜberprüfung der Angemessenheit eines selbst genutzten HausgrundstücksBerücksichtigung der Wohnflächengrenzen des II. WoBauG
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.2016 - Aktenzeichen L 9 AS 4043/13
DRsp Nr. 2017/8728
Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeÜberprüfung der Angemessenheit eines selbst genutzten HausgrundstücksBerücksichtigung der Wohnflächengrenzen des II. WoBauG
Die Angemessenheit eines selbstgenutzten Hausgrundstücks gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 4SGB II richtet sich (allein) nach den Wohnflächengrenzen des II. WoBauG und nicht nach der Einhaltung der nach der Wohnflächenverordnung bzw. der aktuellen Landesbauordnung erforderlichen Raumhöhe für Aufenthaltsräume. Nachträgliche Änderungen der Landesbauordnung sind nicht zu berücksichtigen, solange die weitere Nutzung der Räume weder baurechtlich untersagt wird noch wesentlich eingeschränkt ist.
1. Die Angemessenheit eines selbstgenutzten Hausgrundstücks richtet sich allein nach der Größe.2. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist bei der Konkretisierung des Rechtsbegriffs der angemessenen Größe der Wohnfläche i.S.d. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4SGB II im Grundsatz bundeseinheitlich auf die Vorgaben des außer Kraft getretenen 2. WoBauG vom 19. August 1994 (BGBl I 2137) abzustellen, wobei eine Differenzierung nach der Bewohnerzahl angebracht ist.
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