Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 4. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
I
Im Streit ist die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung des beklagten Jobcenters an den Kläger, die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters zu beantragen.
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