LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 05.04.2016
L 2 AS 102/16 B ER
Normen:
FreizügG/EU (2004) § 2 Abs. 2 Nr. 2; FreizügG/EU (2004) § 3 Abs. 1; GewO § 4 Abs. 3; KrWG § 18 Abs. 1; SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
NZS 2016, 518
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 17.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 15 AS 121/16

Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeLeistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur ArbeitsucheAnforderungen an eine selbstständige TätigkeitKein Schutz durch die unionsbürgerrechtliche Freizügigkeitsberechtigung bei strafbaren Tätigkeiten

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.04.2016 - Aktenzeichen L 2 AS 102/16 B ER

DRsp Nr. 2016/9562

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche Anforderungen an eine selbstständige Tätigkeit Kein Schutz durch die unionsbürgerrechtliche Freizügigkeitsberechtigung bei strafbaren Tätigkeiten

1. Der Begriff der Niederlassung ist weit zu fassen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die selbständige Erwerbstätigkeit eines Unionsbürgers nach der Systematik des § 2 Abs. 2 FreizügG/EU entweder unter § 2 Abs. 2 Nr. 2 oder unter § 2 Abs. 2 Nr. 3 FreizügG/EU fällt. 2. Besonderheiten des mitgliedsstaatlichen Gewerberechts sind bei der Beurteilung der Möglichkeit des Unionsbürgers, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaats als seines Herkunftsstaats teilzunehmen und daraus Nutzen zu ziehen, zu berücksichtigen. Sofern dem Merkmal der "festen Einrichtung", von der aus die Tätigkeit ausgeübt werden muss, nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH noch Bedeutung zugemessen werden kann, haben diese Besonderheiten Einfluss auf die an das Merkmal der "festen Einrichtung" zu stellenden Anforderungen.