Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 07.02.2018 - S
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Übernahme der Kosten für die Anschaffung einer neuen Duschbrause, einer Badewannenbrause und einer Silikonkartusche in Höhe von insgesamt 22,97 EUR im Januar 2016 als Kosten der Unterkunft und Heizung.
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