Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Zuschuss zu ungedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 7 SGB II
SG Koblenz, Urteil vom 21.05.2008 - Aktenzeichen S 11 AS 684/07
DRsp Nr. 2008/17152
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Zuschuss zu ungedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 7 SGB II
Allein die Höhe der ungedeckten Unterkunftskosten ist für den Anspruch nach § 22 Abs. 7 SGB II ausschlaggebend. Es ist keine Bedarfs- bzw. Einkommensberechnung nach dem SGB II vorzunehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]