I. Die Beteiligten streiten darum, ob im Rahmen der Gewährung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) von den Einkünften des Antragstellers zu 2. aus einer selbstständigen Gewerbetätigkeit die steuerrechtlich vorgenommenen Abschreibungen im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt werden müssen.
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