I. Die Antragsteller begehren im Wege des einstweiligen Rechtschutzes die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit ab 1. Dezember 2006 in Höhe des von ihnen mit monatlich 441,15 EUR bezifferten ungedeckten Bedarfs.
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