Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. Juni 2014 aufgehoben und die Berufungen des Beklagten gegen die Urteile des Sozialgerichts Halle vom 16. Oktober 2012 und vom 5. Dezember 2012 zurückgewiesen.
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