LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 19.02.2020
L 12 AS 635/19 ZVW
Normen:
SGB II § 2 Abs. 1; SGB II a.F. § 15 Abs. 1 S. 6; GG Art. 2; GG Art. 12;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 01.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 23 AS 2228/15

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB IIRechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung per VerwaltungsaktAnforderungen an die Zumutbarkeit von Bewerbungsbemühungen

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.02.2020 - Aktenzeichen L 12 AS 635/19 ZVW

DRsp Nr. 2021/6352

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt Anforderungen an die Zumutbarkeit von Bewerbungsbemühungen

Die in einem Eingliederungsverwaltungsakt auferlegte Verpflichtung, innerhalb eines Monats im Durchschnitt vier Bewerbungsbemühungen um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu unternehmen, ist weder unzumutbar noch liegt eine Verletzung von Grundrechten vor.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 01.04.2016 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 2 Abs. 1; SGB II a.F. § 15 Abs. 1 S. 6; GG Art. 2; GG Art. 12;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass eine Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt für den Geltungszeitraum 12.12.2014 bis 11.06.2015 rechtswidrig gewesen ist.

Der im Jahre 1966 geborene Kläger bezieht seit dem Jahre 2005 von dem Beklagten fortlaufend Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).