Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 26. Januar 2016 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung höherer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Dabei geht es maßgeblich um die Höhe der zu berücksichtigenden Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) im April 2012.
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