LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.05.2012
L 2 AS 397/10
Normen:
BGB § 615; BGB § 616 S. 1; SGB II § 16 Abs. 3 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Halle, - Vorinstanzaktenzeichen 11 AS 1789/06

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Mehraufwandsentschädigung für Ein-Euro-Job bei arbeitsunfähiger Erkrankung

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.05.2012 - Aktenzeichen L 2 AS 397/10

DRsp Nr. 2014/3127

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Mehraufwandsentschädigung für Ein-Euro-Job bei arbeitsunfähiger Erkrankung

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 615; BGB § 616 S. 1; SGB II § 16 Abs. 3 S. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin während der Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit mit Anspruch auf eine Mehraufwandsentschädigung (sog. Ein-Euro-Job) einen Anspruch auf eine Mehraufwandsentschädigung auch für Tage hat, an denen sie arbeitsunfähig erkrankt war und deshalb nicht an der Maßnahme teilnehmen konnte.