Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin während der Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit mit Anspruch auf eine Mehraufwandsentschädigung (sog. Ein-Euro-Job) einen Anspruch auf eine Mehraufwandsentschädigung auch für Tage hat, an denen sie arbeitsunfähig erkrankt war und deshalb nicht an der Maßnahme teilnehmen konnte.
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