Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 10. Dezember 2012 abgeändert und die Klage wird abgewiesen, soweit der Beklagte zur Erbringung von Leistungen über den im Termin vom 24. April 2014 anerkannten Anspruch des Klägers in Höhe von 20,27 EUR für Dezember 2010 und jeweils monatlich 29,67 EUR für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2011 hinaus verurteilt worden ist.
Der Beklagte hat dem Kläger 1/5 der außergerichtlichen Kosten beider Rechtzüge zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|