LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.06.2011
L 12 AS 5755/09
Normen:
SGB XII §§ 67ff; SGB II § 5 Abs. 2; SGB II § 7 Abs. 1; SGB II § 7 Abs. 4; SGB II § 8 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Konstanz, vom 14.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 AS 1772/08

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss bei längerer stationärer Unterbringung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.06.2011 - Aktenzeichen L 12 AS 5755/09

DRsp Nr. 2011/12462

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss bei längerer stationärer Unterbringung

Der Begriff der Einrichtung im Sinne von § 7 Abs. 4 SGB II ist danach zu bestimmen, ob durch die Unterbringung in der Einrichtung die Fähigkeit zur Aufnahme einer mindestens dreistündigen täglichen Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen ist. Im Rahmen des § 7 Abs. 4 SGB II wird der sozialhilferechtliche Einrichtungsbegriff daher unter dem Gesichtspunkt der Erwerbsfähigkeit zeitlich objektiviert. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 14. Oktober 2009 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Bescheid vom 5. Mai 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 10. Juni 2008 aufgehoben wird.

Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.

Normenkette:

SGB XII §§ 67ff; SGB II § 5 Abs. 2; SGB II § 7 Abs. 1; SGB II § 7 Abs. 4; SGB II § 8 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Beigeladenen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).