Auf die Revisionen der Kläger werden die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. Mai 2013 und des Sozialgerichts Dortmund vom 31. Oktober 2012 sowie der Bescheid des Beklagten vom 3. September 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. Oktober 2009 aufgehoben.
Der Beklagte hat den Klägern die Kosten des Rechtsstreits in allen Instanzen zu erstatten.
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Umstritten ist die Aufhebung einer Leistungsbewilligung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wegen der Nachzahlung von Leistungen nach dem
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