LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.03.2016
L 13 AS 4877/13
Normen:
SGB II § 7 Abs. 4 S. 1 Alt. 1 und S. 3 Nr. 2;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 27.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 10 AS 311/13

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kein Leistungsausschluss wegen stationärer Unterbringung nur bei tatsächlicher Erwerbstätigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2016 - Aktenzeichen L 13 AS 4877/13

DRsp Nr. 2016/6380

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kein Leistungsausschluss wegen stationärer Unterbringung nur bei tatsächlicher Erwerbstätigkeit

Ein in einer Einrichtung stationär Untergebrachter erhält Leistungen nach dem SGB II nur dann, wenn er tatsächlich unter den üblichen Bedingungen des allgeminen Arbeitsmarktes mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist. Die bloße Möglichkeit der Aufnahme einer entsprechenden Erwerbstätigkeit genügt nicht ( Anschluss an BSG, Urteil v. 5. Juni 2014, B 4 AS 32/13 R, [...])

Ein in einer Einrichtung stationär Untergebrachter erhält Leistungen nach dem SGB II nur dann, wenn er tatsächlich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist. Die bloße Möglichkeit der Aufnahme einer entsprechenden Erwerbstätigkeit genügt nicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 27. September 2013 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 7 Abs. 4 S. 1 Alt. 1 und S. 3 Nr. 2;

Tatbestand

Der Kläger begehrt vom Beklagten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).