LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 16.02.2007
L 7 AS 117/07 ER-B
Normen:
BGB § 117 ; SGB II § 12 Abs. 1 § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZS 2007, 604
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 06.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 5241/06

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hilfebedürftigkeit bei Darlehensvereinbarung zwischen Angehörigen

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.02.2007 - Aktenzeichen L 7 AS 117/07 ER-B

DRsp Nr. 2007/19977

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hilfebedürftigkeit bei Darlehensvereinbarung zwischen Angehörigen

Wenn Antragsteller ein erhebliches Barvermögen und ein neuwertiges Kfz kurz vor der Beantragung von Arbeitslosengeld II durch angebliche Geschäfte mit einem nahen Angehörigen auf diesen überträgt, so ist seine Hilfebedürftigkeit nicht erwiesen. Für die Einstufung einer Darlehensvereinbarung als Rechtsgeschäft ist zu verlangen, dass sie einem Fremdvergleich standhält, dh dem unter fremden Dritten Üblichen entspricht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BGB § 117 ; SGB II § 12 Abs. 1 § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 ;

Gründe: