SG Schwerin, vom 04.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 ER 155/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Folgen fehlender Mitwirkung
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.02.2007 - Aktenzeichen L 8 B 11/07
DRsp Nr. 2007/20252
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Folgen fehlender Mitwirkung
Ein Antragsteller auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II darf die ihm zumutbaren Mitwirkungshandlungen nicht verweigern, um auf diese Weise Leistungen zu erlangen, die ihm bei einer Mitwirkung eventuell nicht zustehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]