Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Hannover vom 24. Februar 2012 - S
Der Antrag der Beschwerdegegner auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird auch im Übrigen abgelehnt.
Kosten beider Rechtszüge sind nicht zu erstatten.
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