Die Beschwerden der Antragsteller gegen die Ablehnung ihrer Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz und auf Prozesskostenhilfe durch den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 22. November 2011 werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|