Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 17. Juli 2014 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
Im Streit steht die Erbringung von Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für den Zeitraum vom 16.10.2009 bis 24.2.2010.
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