LSG Chemnitz - Beschluss vom 13.10.2009 L 3 AS 318/09 B ER
Normen:
SGB II § 16b Abs. 1; SGB II § 16c Abs. 1 S. 1; SGB II § 16c Abs. 1 S. 2; SGB II § 29 Abs. 1 S. 1; SGB II § 66 Abs. 1 Nr. 2; SGB III § 57 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2;
Vorinstanzen:
SG Chemnitz, vom 15.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 31 AS 1458/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederungsleistungen an Selbständige bei wirtschaftlicher Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit
LSG Chemnitz, Beschluss vom 13.10.2009 - Aktenzeichen L 3 AS 318/09 B ER
DRsp Nr. 2009/25319
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederungsleistungen an Selbständige bei wirtschaftlicher Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit
1. Ein Teil der Erfolgsprognose im Sinne von § 16c Abs. 1 S. 1 SGB II betrifft die Erwartung, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist. Wirtschaftlich tragfähig in diesem Sinne ist eine selbständige Tätigkeit, wenn der erzielte Gewinn wenigstens die Betriebsausgabe deckt.
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