LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.03.2012
L 2 AS 5392/11
Normen:
AO (1977) § 227 Halbs. 1; GG Art. 91e Abs. 2 S. 1; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1; SGB II § 6a Abs. 2 S. 4;
Fundstellen:
NZS 2012, 756
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 31.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 1656/11

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung zugeflossenen Kindergeldes als Einkommen; Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Anzahl von Optionskommunen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2012 - Aktenzeichen L 2 AS 5392/11

DRsp Nr. 2012/8609

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung zugeflossenen Kindergeldes als Einkommen; Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Anzahl von Optionskommunen

1. Zugeflossenes Kindergeld, welches als Einkommen auf die Bewilligung von SGB II -Leistungen angerechnet wurde, bleibt auch dann Einkommen, wenn die Bewilligung des Kindergeldes rückwirkend aufgehoben wird (vergleiche BSG vom 23.8.2011 - B 14 AS 165/10 R). 2. Außerhalb der Rechtsbeziehungen zum Jobcenter kommt je nach den Umständen des Einzelfalles ein Erlass der Erstattungsforderung durch die Familienkasse in Betracht (vergleiche BFH 22.9.2011 - III R 78/08). 3. § 6a Abs. 2 Satz 4 SGB II, wonach die Anzahl der zugelassenen kommunalen Träger höchstens 25 Prozent der Aufgabenträger nach den SGB II beträgt, ist verfassungskonform.

1. Zugeflossenes Kindergeld, welches als Einkommen auf die Bewilligung von SGB II -Leistungen angerechnet wurde, bleibt auch dann Einkommen, wenn die Bewilligung des Kindergeldes rückwirkend aufgehoben wird. 2. Außerhalb der Rechtsbeziehungen zum Jobcenter kommt je nach den Umständen des Einzelfalles ein Erlass der Erstattungsforderung durch die Familienkasse in Betracht.