SGB II § 12 Abs. 1 § 12 Abs. 3 Nr. 4 § 12 Abs. 4 § 2 Abs. 2 S. 1 § 9 Abs. 1 ;
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Vermögen, Verwertung eines Grundstücks
SG Berlin, Urteil vom 13.12.2005 - Aktenzeichen S 63 AS 7329/05
DRsp Nr. 2008/9144
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Vermögen, Verwertung eines Grundstücks
1. Die Verwertung eines Grundstücks ist nicht offensichtlich unwirtschaftlich i.S. von § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II, wenn der zu erwartende Erlös unter Berücksichtigung der Verwertungskosten nur geringfügig bis zu zehn Prozent unter dem Substanzwert liegt.2. Mit dem Besitz eines Wochenend- und Sommergrundstücks genießt der Hilfesuchende einen Vorteil, der über seine gewöhnlichen Lebensverhältnisse hinausgeht. Der Verlust des Grundstücks kann somit eine besondere Härte nicht begründen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 12 Abs. 1 § 12 Abs. 3 Nr. 4 § 12 Abs. 4 § 2 Abs. 2 S. 1 § 9 Abs. 1 ;