LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.06.2007
L 13 AS 3088/06
Normen:
AlhiV (2002) § 4 Abs. 2 S. 2 ; GG; SGB II § 12 Abs. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 3 § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 § 65 Abs. 5 ; VVG § 165 ;
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 24.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 836/05

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Vermögen, Erhöhung des Grundfreibetrages für Ehegatten, Verwertungsausschluss für Rentenversicherungen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.06.2007 - Aktenzeichen L 13 AS 3088/06

DRsp Nr. 2007/19918

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Vermögen, Erhöhung des Grundfreibetrages für Ehegatten, Verwertungsausschluss für Rentenversicherungen

1. Auch bei Ehepaaren ist eine Erhöhung des Grundfreibetrages des § 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II gemäß der Übergangsregelung des § 65 Abs. 5 SGB II für die in § 4 Abs. 2 S. 2 AlhiV 2002 genannten, vor dem 1.1.1948 geborenen Personen nur bei dem jeweiligen Ehegatten zu berücksichtigen, der vor dem 1.1.1948 geboren ist. 2. Wenn die Versicherungen im streitigen Zeitraum noch keinem Verwertungsausschluss nach § 165 VVG unterlagen, so ist eine Absetzung geldwerter Ansprüche der Altersvorsorge iS des § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II vom Wert der Rentenversicherungen nicht möglich. 3. Von einer Verwertung kann auch nicht nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II abgesehen werden, wenn die Rückkaufswerte der Rentenversicherungen die Beitragszahlungen nicht um mehr als 10% unterschreiten und keine weiteren atypischen Umstände vorliegen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AlhiV (2002) § 4 Abs. 2 S. 2 ; GG; SGB II § 12 Abs. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 3 § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 § 65 Abs. 5 ; VVG § 165 ;

Gründe: