LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.01.2012
L 13 AS 2954/11
Normen:
SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 Alt. 1; SGB II § 12 Abs. 4 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 31.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 AS 419/10

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Teilauszahlungen aus Lebensversicherungen als Vermögen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2012 - Aktenzeichen L 13 AS 2954/11

DRsp Nr. 2012/5345

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Teilauszahlungen aus Lebensversicherungen als Vermögen

1. Teilauszahlungen aus Lebensversicherungen senken nicht nur den Verkehrswert der Versicherung in Form des Rückkaufswerts, sondern auch den wirklichen Wert des zu bewertenden Vermögensgegenstandes (Substanzwert). 2. Bei der Prüfung, ob die Verwertung einer Lebensversicherung offensichtlich unwirtschaftlich ist (§ 12 Abs. 3 Nr. 6 Alt. 1 SGB II), sind Teilauszahlungen zu berücksichtigen und im Rahmen der vorzunehmenden Gegenüberstellung von eingezahlten Beiträgen und Rückkaufswert von den eingezahlten Beiträgen in Abzug zu bringen.

1. Teilauszahlungen aus Lebensversicherungen senken nicht nur den Verkehrswert der Versicherung in Form des Rückkaufswerts, sondern auch den wirklichen Wert des zu bewertenden Vermögensgegenstandes (Substanzwert). 2. Bei der Prüfung, ob die Verwertung einer Lebensversicherung offensichtlich unwirtschaftlich ist (§ 12 Abs. 3 Nr. 6 Alt. 1 SGB II), sind Teilauszahlungen zu berücksichtigen und im Rahmen der vorzunehmenden Gegenüberstellung von eingezahlten Beiträgen und Rückkaufswert von den eingezahlten Beiträgen in Abzug zu bringen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]