Auf die Revisionen der Klägerinnen wird das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 30. Juli 2013 geändert und der Beklagte unter Änderung des Bescheides vom 29. November 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Dezember 2011 verurteilt, ihnen für November 2011 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II in Höhe von insgesamt 915,93 Euro zu zahlen.
Die Revisionen der Klägerinnen im Übrigen und die Revision des Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander für das Revisionsverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Streitig ist die Höhe von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) unter Berücksichtigung von Arbeitsentgelt und steuerprivilegierten Einkünften aus ehrenamtlicher Tätigkeit.
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