LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.10.2007 L 8 AS 1219/07
Normen:
AlgIIV § 2 Abs. 3 S. 1 § 2 Abs. 3 S. 3 § 2b ; AlhiV (2002) § 2 S. 1 Nr. 1 ; BSHG § 76 Abs. 1 ; BSHG -Paragraph-76-DV § 3 Abs. 3 S. 2 ; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 12 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 07.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 4847/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einmaliger Einnahmen aus Zinseinkünften als Einkommen
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2007 - Aktenzeichen L 8 AS 1219/07
DRsp Nr. 2008/8788
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einmaliger Einnahmen aus Zinseinkünften als Einkommen
1. Bei der Bemessung von Arbeitslosengeld II sind Zinserträge aus einem über mehrere Jahre fest angelegten Sparguthaben, die erst nach Ablauf der vereinbarten Anlagedauer fällig und auf dem Konto des Berechtigten gutgeschrieben werden, als einmalige Einnahmen zu berücksichtigen.2. Die Aufteilung einer einmaligen Einnahme auf mehrere Monate ist nicht angezeigt, wenn die einmalige Einnahme den Gesamtbedarf im Zuflussmonat nicht deckt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AlgIIV § 2 Abs. 3 S. 1 § 2 Abs. 3 S. 3 § 2b ; AlhiV (2002) § 2 S. 1 Nr. 1 ; BSHG § 76 Abs. 1 ; BSHG -Paragraph-76-DV § 3 Abs. 3 S. 2 ; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 12 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Karlsruhe, vom 07.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 4847/06
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