Die Beteiligten streiten darüber, ob die dem Kläger gewährte Versichertenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung in voller Höhe auf seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II anzurechnen ist.
Der am XXXXX 1946 geborene Kläger bezieht von der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft eine Versichertenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 30 v.H. in Höhe von EUR 396,20.
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