BSG - Urteil vom 20.02.2014
B 14 AS 10/13 R
Normen:
SGB II § 12 Abs. 1; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 Alt. 1;
Fundstellen:
BSGE 115, 148
BSGE 2015, 148
Vorinstanzen:
LSG Schleswig-Holstein, vom 14.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 AS 93/10
SG Schleswig, vom 17.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 16 AS 2114/07

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer Lebensversicherung als Vermögen

BSG, Urteil vom 20.02.2014 - Aktenzeichen B 14 AS 10/13 R

DRsp Nr. 2014/6665

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer Lebensversicherung als Vermögen

Bei der Verwertung von Lebensversicherungen als Vermögen ist die Prüfung der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit nicht auf die "Verlustquote" im Verhältnis von Substanzwert (eingezahlte Beiträge) und Verkehrswert (Rückkaufswert) zu beschränken.

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 14. Dezember 2012 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB II § 12 Abs. 1; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 Alt. 1;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten um die Ablehnung des Antrags der Klägerin auf Arbeitslosengeld II (Alg II) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II), die sie noch für die Zeit vom 1.5. bis 30.6.2007 begehrt. Im Streit ist insbesondere die Berücksichtigung einer Lebensversicherung.