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Rechtsprechung
2007
Sonstige
Sonstige
SG
SG Lüneburg
SG Lüneburg - Beschluss vom 01.03.2007
S 24 AS 212/07 ER
Normen:
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 12 Abs. 1 § 2 Abs. 2 ;
Fundstellen:
ZEV 2007, 541
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Erbschaft als Einkommen
SG Lüneburg,
Beschluss
vom 01.03.2007
- Aktenzeichen S 24 AS 212/07 ER
DRsp Nr. 2007/20903
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Erbschaft als Einkommen
Eine Erbschaft ist als Einkommen gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II zu werten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 12 Abs. 1 § 2 Abs. 2 ;
Fundstellen
ZEV 2007, 541
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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