LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 26.03.2014
L 2 AS 720/13 NZB
Normen:
Alg II-V (2008) § 3 Abs. 1 S. 3; Alg II-V (2008) § 3 Abs. 4 S. 2; Alg II-V (2008) § 3 Abs. 5 S. 1 und S. 2; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 22.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 AS 6413/10

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung des Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit bei unregelmäßiger Einkommenserzielung

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.03.2014 - Aktenzeichen L 2 AS 720/13 NZB

DRsp Nr. 2014/14135

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung des Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit bei unregelmäßiger Einkommenserzielung

1. Die Regelung im § 3 Abs 1 Satz 4 Alg II-V in der ab dem 1. Juli 2011 geltenden Fassung, nach der, wenn eine Erwerbstätigkeit nur für einen Teil des Bewilligungszeitraums ausgeübt wird, das Einkommen auch nur für diesen Zeitraum zu berechnen ist, ist nicht anwendbar auf Fälle, in denen die Erwerbstätgkeit während des ganzen Bewilligungszeitraums ausgeübt wird, aber nur in einzelnen Monaten auch Einnahmen erzielt werden. 2. § 3 Abs 5 Alg II-V in der ab den 1. April 2011 geltenden Fassung ermöglicht im Bewilligungszeitraum bei der Einkommensberücksichtigung die Einbeziehung des innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vor der Antragstellung erzielten Einkommens, soweit dieses nicht im vorangegangenen Bewilligungszeitraum bereits berücksichtigt worden ist. Die Vorschrift ordnet nicht die Einkommensberechnung unabhängig von der Dauer des Bewilligungszeitraums bezogen auf einen Jahreszeitraum an.

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Halle vom 22. Mai 2013 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

Alg II-V (2008) § 3 Abs. 1 S. 3; Alg II-V (2008) § 3 Abs. 4 S. 2; Alg II-V (2008) § 3 Abs. 5 S. 1 und S. 2;