I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 20.11.2009 sowie der Bescheid des Beklagten vom 01.10.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.10.2008 aufgehoben.
II. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|