SG Schleswig - Urteil vom 17.01.2007 S 5 AS 375/06
Normen:
AlgIIV § 2 Abs. 2 S. 1 ; SGB X § 33 Abs. 1 § 48 Abs. 1 S. 1 § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 § 63 ; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 38 § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 § 41 Abs. 1 S. 4 § 7 Abs. 3 ; SGG § 193 ;
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Aufhebung der Bewilligungsentscheidungen gegenüber Bedarfsgemeinschaften
SG Schleswig, Urteil vom 17.01.2007 - Aktenzeichen S 5 AS 375/06
DRsp Nr. 2007/21063
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Aufhebung der Bewilligungsentscheidungen gegenüber Bedarfsgemeinschaften
1. Die Entscheidung, mit der der Leistungsträger eine alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft betreffende Bewilligungsentscheidung einem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gegenüber ganz aufhebt und von ihm alle Leistungen zurückfordert, ist grundsätzlich nicht unbestimmt Entscheidung, solange der Adressat des Bescheids aus dem Verfügungssatz erkennen kann, was von ihm verlangt wird.
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