Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 25. Oktober 2007 geändert und die Beklagte verurteilt, der Klägerin weitere Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für die Zeit vom 20. Februar 2006 bis zum 30. April 2006 in Höhe von 43,87 Euro monatlich, für Februar 2006 anteilig für 9 Tage, für den Monat Mai 2006 in Höhe von 43,98 Euro und für die Monate Juni bis August 2006 in Höhe von 44,02 Euro monatlich zu zahlen. Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
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