SG Mainz - Beschluss vom 29.02.2008 S 7 ER 41/08 AS
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 ;
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizen, Angemessenheit der Mietkosten, Berücksichtigung von Mietspiegeln und Wohnungsqualität
SG Mainz, Beschluss vom 29.02.2008 - Aktenzeichen S 7 ER 41/08 AS - Aktenzeichen S 7 ER 41/08
DRsp Nr. 2008/9290
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizen, Angemessenheit der Mietkosten, Berücksichtigung von Mietspiegeln und Wohnungsqualität
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