LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 25.09.2012
L 7 BL 1/09
Normen:
LBliGG-LSA § 1 Abs. 1; LBliGG-LSA § 1 Abs. 2 Nr. 1; LBliGG-LSA § 1 Abs. 2 Nr. 2; LBliGG-LSA § 1 Abs. 4; VersMedV § 2; VersMedV Anlage Teil A Nr. 6;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 11.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BL 5/08

Anspruch auf großes Blindengeld im Schwerbehindertenrecht bei gegensätzlichen Gutachten über die Sehschärfe

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.09.2012 - Aktenzeichen L 7 BL 1/09

DRsp Nr. 2013/8097

Anspruch auf großes Blindengeld im Schwerbehindertenrecht bei gegensätzlichen Gutachten über die Sehschärfe

Ein Anspruch auf das große Blindengeld setzt ua voraus, dass die Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt. Diese Voraussetzung ist bei widersprüchlichen ärztlichen Befunden und Gutachten nicht festzustellen, wenn nur ein Sachverständiger eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/50 feststellt, aber aus anderen Gutachten und Befunden zeitlich vor und nach diesem Gutachten ein besseres Sehvermögen abzuleiten ist.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LBliGG-LSA § 1 Abs. 1; LBliGG-LSA § 1 Abs. 2 Nr. 1; LBliGG-LSA § 1 Abs. 2 Nr. 2; LBliGG-LSA § 1 Abs. 4; VersMedV § 2; VersMedV Anlage Teil A Nr. 6;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten sind Ansprüche auf Blindengeld streitig.

Die am ... 1950 geborene Klägerin (damals wohnhaft: ...) beantragte am 5. Juli 2007 bei dem Beklagten die Gewährung von Blindengeld. Der Beklagte holte einen Befundbericht der Augenärztin Dr. K. vom 18. Juli 2007 ein. Unter den Diagnosen chronisches Glaucoma simplex, Zustand nach Glaukom-OP rechts (2005), Pseudophakie (HKL) rechts OP (Dezember 2006) sowie links OP (Juli 2007) gab diese den Visus rechts LPF sowie links mit sc 0,16 - 075s - 1,5c 165 = 0,4 an.