Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten sind Ansprüche auf Blindengeld streitig.
Die am ... 1950 geborene Klägerin (damals wohnhaft: ...) beantragte am 5. Juli 2007 bei dem Beklagten die Gewährung von Blindengeld. Der Beklagte holte einen Befundbericht der Augenärztin Dr. K. vom 18. Juli 2007 ein. Unter den Diagnosen chronisches Glaucoma simplex, Zustand nach Glaukom-OP rechts (2005), Pseudophakie (HKL) rechts OP (Dezember 2006) sowie links OP (Juli 2007) gab diese den Visus rechts LPF sowie links mit sc 0,16 - 075s - 1,5c 165 = 0,4 an.
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