Der Antrag der Klägerin, ihr für ein Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 31. Januar 2023 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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Die im Jahr 1931 geborene Klägerin begehrt eine große Witwenrente aus der Versicherung des L (im Folgenden: Versicherter).
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