Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Wiesbaden vom 27. Januar 2022 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben sich auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Wesentlichen darüber, ob der Kläger im Februar 2012 in A-Stadt Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine Person geworden ist.
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