LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.02.2012
L 6 VG 286/09
Normen:
OEG § 1 Abs. 1 S. 1; OEG § 2 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 17.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 VG 883/06

Anspruch auf Gewaltopferentschädigung; Leistungsausschluss bei leichtfertiger Selbstgefährdung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2012 - Aktenzeichen L 6 VG 286/09

DRsp Nr. 2013/3900

Anspruch auf Gewaltopferentschädigung; Leistungsausschluss bei leichtfertiger Selbstgefährdung

1. Der Vorwurf einer leichtfertigen Selbstgefährdung kann bei einer aktiven Einmischung in eine Auseinandersetzung alkoholisierter Personen vorliegen, insbesondere wenn Waffen (hier: Baseballschläger) verwendet werden. 2. Bei einem Spiegelalkoholiker, der sich nicht sonderlich angetrunken fühlt, kann trotz einer BAK von 3,5 Promille noch eine Steuerungsfähigkeit vorliegen.

1. Der Vorwurf einer leichtfertigen Selbstgefährdung kann bei einer aktiven Einmischung in eine Auseinandersetzung alkoholisierter Personen vorliegen, insbesondere wenn Waffen (hier: Baseballschläger) verwendet werden. 2. Bei einem Spiegelalkoholiker, der sich nicht sonderlich angetrunken fühlt, kann trotz einer BAK von 3,5 Promille noch eine Steuerungsfähigkeit vorliegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 17. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

OEG § 1 Abs. 1 S. 1; OEG § 2 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand: