Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 30.03.2009 gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 30.03.2009 - S 30 VG 25/08 - wird zurückgewiesen.
I. Die 1934 geborene Klägerin begehrt Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (
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