LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 19.07.2006
L 5 VG 9/04
Normen:
BVG § 36 Abs. 3 § 9 Nr. 4 ; OEG § 1 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Hildesheim, vom 10.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 VG 31/00

Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei kindlichem Täter im Vorschulalter, Vorsatz bei Rangelei

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.07.2006 - Aktenzeichen L 5 VG 9/04

DRsp Nr. 2007/20311

Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei kindlichem Täter im Vorschulalter, Vorsatz bei Rangelei

Einem Schubsen bzw. Stoßen durch ein Kind im Vorschulalter fehlt auch bei einem bewussten Schubsen / Stoßen im Rahmen einer Rangelei oder eines Streits im Hinblick auf Körperverletzungs- und Tötungsdelikte sowohl das intellektuelle als auch das voluntative Element des Vorsatzes. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BVG § 36 Abs. 3 § 9 Nr. 4 ; OEG § 1 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanz: SG Hildesheim, vom 10.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 VG 31/00