Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 27.07.2020 (
Die Beklagte wird verurteilt, unter teilweiser Rücknahme des Bescheids vom 29.01.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.05.2013 das Ereignis vom 27.12.2012 als Arbeitsunfall anzuerkennen und dem Kläger für die Zeit vom 01.01.2013 bis einschließlich 08.01.2013 Verletztengeld in gesetzlicher Höhe zu gewähren.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers im ersten Rechtszug zu einem Fünftel und im zweiten Rechtszug zu einem Viertel zu erstatten.
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