LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 26.05.2020
L 15 U 668/19
Normen:
BKVO § 3 Abs. 2; SGB I § 2 Abs. 2; SGB X § 35 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 08.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 U 171/18

Anspruch auf Gewährung von Übergangsleistungen aufgrund einer Berufskrankheit in der gesetzlichen UnfallversicherungRechtmäßigkeit der Staffelung im Wege pflichtgemäßen Ermessens der Behörde

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.05.2020 - Aktenzeichen L 15 U 668/19

DRsp Nr. 2020/8851

Anspruch auf Gewährung von Übergangsleistungen aufgrund einer Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung Rechtmäßigkeit der Staffelung im Wege pflichtgemäßen Ermessens der Behörde

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.11.2019 wird zurückgewiesen. Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 225 EUR auferlegt. Im Übrigen sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BKVO § 3 Abs. 2; SGB I § 2 Abs. 2; SGB X § 35 Abs. 1 S. 3;

Gründe

I.

Der Kläger wendet sich gegen die gestaffelte Kürzung seiner Übergangsleistungen.