LSG Bayern - Urteil vom 25.07.2012
L 13 R 299/11
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 09.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 14 R 4350/08

Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung bei einem Leistungsvermögens von 6 Stunden und mehr für leichte Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

LSG Bayern, Urteil vom 25.07.2012 - Aktenzeichen L 13 R 299/11

DRsp Nr. 2013/1419

Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung bei einem Leistungsvermögens von 6 Stunden und mehr für leichte Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

1. Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente.